UVPG, Gesetz über die Umweltverträg lichkeitsprüfung
Das UVPG regelt im Einzelnen die Voraussetzungen und das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Es dient der Umweltvorsorge und stellt sicher, dass bei Vorhaben bestimmten Ausmaßes die Umweltauswirkungen im Vorfeld der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt und bewertet werden. Die Prüfergebnisse werden bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt. Neben dem UVPG bestehen teilweise speziellere und/oder strengere Vorschriften in Fachgesetzen des Bundes oder in Gesetzen der Länder, wie zum Beispiel dem baden-württembergischen Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, welche dann vorrangig anzuwenden sind.