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Subsidiaritätsklausel
(Gemeindeordnung): Besagt, dass sich eine Kommune nur dann wirtschaftlich betätigen darf, wenn die zu erbringende Aufgabe nicht besser (einfache Subsidiaritätsklausel), oder ebenso gut (strenge Subsidiaritätsklausel) durch andere erfüllt werden kann. Verankert ist die Klausel in den Gemeindeordnungen der Länder.