Rekommunalisierung
Bezeichnet die Zurücküberführung der Erfüllungsverantwortung für den Netzbetrieb in kommunale Hand nach Auslaufen eines à Konzessionsvertrags mit einem Energieversorger.
Regelmäßig wird hierfür eine Stadtwerk GmbH gegründet. Neben der eigenständigen Übernahme des Netzbetriebs durch eine Gemeinde existieren verschiedene Kooperationsformen. Im Bereich der sog. horizontalen Kooperation gründen und betreiben mehrere Gemeinden ein gemeinsames Stadt- oder Überlandwerk. Eine solche Kooperation kann neben dem Betrieb der eigenen Netze auch das Ziel haben, sich regional gebunden um Konzessionen für den Netzbetrieb in anderen Gemeinden zu bewerben. Bei der sog. vertikalen Kooperation wird dagegen ein Gemeinde- bzw. Stadtwerk zusammen mit einem etablierten Energieversorger als Mitgesellschafter gegründet.