Stadt Ehingen

Seitenbereiche

Logo
Navigation

Seiteninhalt

Preisgleitklausel

Bei einer Preisgleitklausel handelt es sich um eine Vertragsklausel, die den Vertragsparteien die Möglichkeit eröffnet, den Preis oder den Umfang einer Leistung den sich verändernden Kosten anzupassen.

Auf Grund der Inflationsfördernden Wirkung von Preisgleitklauseln sind diese teilweise genehmigungspflichtig und unterliegen rechtlichen Beschränkungen. Vereinbart werden diese Klauseln bei Verträgen mit langen Laufzeiten oder Verträgen, bei denen sich die Einkaufskosten des Herstellers kurzfristig stark ändern können und daher eine ausgewogene, den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdende, anfängliche Preisgestaltung schwer möglich ist.

Weitere Informationen