Stadt Ehingen

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Netzübernahme

Erfolgt bei einem Wechsel des Betreibers eines kommunalen Energieversorgungsnetzes (Strom / Gas). Betreibt eine Gemeinde das Netz nicht selbst, so schließt sie hierfür einen Konzessionsvertrag mit einem Energieversorger ab.

Wird nach Vertragsende ein Konzessionsvertrag mit einem anderen Energieversorger abgeschlossen oder zukünftig das Netz von der Gemeinde selbst betrieben (= Rekommunalisierung), so wird das Netz von dem neuen Betreiber übernommen. Die Netzübernahme erfolgt grundsätzlich im Wege der Eigentumsübertragung an den neuen Betreiber gegen Kaufpreiszahlung. Entscheidend sind klare Endschaftsbestimmungen im Konzessionsvertrag, die die Bedingungen der Netzübernahme regeln.

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