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Naturschutzrecht
Das Naturschutzrecht dient der Erhaltung der Natur und Landschaft um ihrer selbst willen und als Lebensgrundlage für den Menschen. Seine rechtliche Ausgestaltung findet es im Bundesnaturschutzgesetz und den Naturschutzgesetzen der Länder, sowie in zahlreichen anderen Gesetzen und Verordnungen.