Nachhaltigkeitsverordnung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung)
Aufgrund einer Ermächtigung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassene Verordnung, die Nachhaltigkeitsanforderungen für eine Vergütung von Strom aus flüssiger Biomasse enthält.
Ein Vergütungsanspruch nach § 27 EEG besteht nur, wenn beim Anbau der eingesetzten Biomasse bestimmte Anforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und zum Schutz natürlicher Lebensräume beachtet worden sind. Weiter muss bei der Erzeugung des Stroms aus der eingesetzten Biomasse eine bestimmte Treibhausgasminderung erreicht werden. Der Nachweis, dass die Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt werden, ist in einem Zertifizierungsverfahren zu erbringen. Hintergrund der Verordnung ist, dass die Herstellung flüssiger Biomasse zur energetischen Nutzung, insbesondere von Palmöl, bislang teilweise nicht nachhaltig erfolgt und zum Teil mit erheblichen Umweltzerstörungen einhergeht