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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Ziel des Gesetzes ist es den Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland auf 25 Prozent zu erhöhen. Die Inhalte zum Gesetz erhalten Sie hier.