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Konzessionsvertrag

Vertrag zwischen einem Energieversorgungsunternehmen und einer Kommune, welcher die Benutzung der öffentlichen Verkehrswege und gemeindeeigenen Grundstücke für den Betrieb des Energieversorgungsnetzes (Strom / Gas) durch einen Energieversorger gegen Zahlung von à Konzessionsabgaben an die Kommune regelt. Rechtliche Vorgaben für Konzessionsverträge sind in § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthalten, insbesondere Bestimmungen zur maximal zulässigen Vertragslaufzeit (20 Jahre) und zum Verfahren bei Auslaufen und Neuabschluss von Konzessionsverträgen.

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