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Konzessionsabgaben
Sind Zahlungen, die ein Energieversorgungsunternehmen einer Kommune für die Benutzung der öffentlichen Verkehrswege und gemeindeeigenen Grundstücke für den Betrieb des Energieversorgungsnetzes (Strom / Gas), grundsätzlich im Rahmen eines Konzessionsvertrags, leistet. Die Zulässigkeit und Bemessung der Konzessionsabgaben ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) reglementiert.