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Kommunalabgaben
Oberbegriff für alle Geldleistungen, die eine Gemeinde oder ein Landkreis aufgrund eines Gesetzes und einer örtlichen Satzung erheben kann. Die Abgaben untergliedern sich in Steuern, Gebühren und Beiträge (bspw. Gewerbe- und Grundsteuer, Abwassergebühren, Erschließungsbeiträge). Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung sind in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer geregelt.