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Kleinwindanlagen

Laut BWE (Bundesverband WindEnergie e.V.)-Definition Windkraftanlagen mit einer maximalen Leistung von 100 kW, wobei diese für kleine Anwender schon sehr groß sind.

Für Privatpersonen sind eher Anlagen bis circa 30 kW interessant. Ist der Mast maximal 10 Meter hoch, benötigen diese Kleinwindanlagen keine Baugenehmigung. Die IEC-NORM 61400-2:2006 („design requirements for small wind turbines“) liefert eine andere Definition: Kleine Windenergieanlagen sind Anlagen, deren Rotorfläche kleiner als 200 Quadratmeter bei 350 W/m² ist. Die maximale Leistung ergibt sich hieraus zu 70 kW bei einer Turmhöhe von weniger als 20 Metern. Am Markt erhältliche Anlagen haben in der Regel eine Leistung von 5 bis 10 kW und erfreuen sich bei Privatleuten und Landwirten einer immer größeren Beliebtheit.

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