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Handelsregister

Von bestimmten Amtsgerichten - den Registergerichten - elektronisch geführtes öffentliches Verzeichnis, in dem die Kaufleute und Handelsgesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH, AG), sowie bestimmte, auf sie bezogene Tatsachen und Rechtsverhältnisse eingetragen werden.

Eingetragen werden unter anderem die Firma, Sitz und Niederlassungen, der Unternehmensgegenstand, die Vertretungsberechtigten Personen und die Rechtsform des Unternehmens. Jedermann kann die Eintragungen in das Handelsregister zu Informationszwecken einsehen. Die Offenlegung der Zugehörigkeit zum Handelsstand und der wichtigsten Rechtsverhältnisse der Unternehmen des Handelsstandes sorgt für Publizität von Unternehmen und dient so dem Verkehrsschutz. Überwiegend bezeugen die Eintragungen Vorgänge, die außerhalb des Registers erfolgt sind. Solche Eintragungen haben somit Rechtsbekundende (deklaratorische) Wirkung. Manche Akten bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der Eintragung. In diesen Fällen wirkt eine Eintragung rechtsbegründend (konstitutiv). Eintragungen in das Handelsregister genießen einen unterschiedlich ausgestalteten Verkehrs- und Vertrauensschutz.

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