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Grundwasserschutzgebiet

Grundwasserschutzgebiet sind Gebiete, in dem zum Schutz des Grundwassers vor schädlichen Einflüssen bestimmte Verbote, Gebote oder Duldungspflichten gelten.

Grundwasserschutzgebiete können nach § 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit den jeweiligen Bestimmungen der Wassergesetze der Länder aus verschiedenen Gründen zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden (z.B. zur Grundwasserreinhaltung für die Wasserversorgung oder zur Grundwasseranreicherung). Die Festsetzung von Grundwasserschutzgebieten erfolgt durch Rechtsverordnung durch die nach Landesrecht zuständigen Wasserbehörden.

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