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Gewerbesteuereinnahme
Die Einnahme einer Kommune, die sich auf Grund der Besteuerung der Gewerbebetriebe nach dem Gewerbesteuergesetz und den örtlichen Hebesätzen ergeben.
Bei Windenergieanlagen gibt es die Besonderheit, dass der Standortkommune der Anlage mindestens 70 % der Gewerbesteuereinnahmen zusteht, auch wenn der Unternehmenssitz des Betreibers nicht in dieser Kommune ist. Zurzeit gibt es Bestrebungen diese Regelung auch auf die Besteuerung von Solarparks auszuweiten. Hierdurch wird garantiert, dass die Standorte der erneuerbaren Energieanlagen auch an deren wirtschaftlichem Erfolg partizipieren können.