Stadt Ehingen

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Genussrecht (Windparks)

Bei einem Genussrecht handelt es sich um eine schuldrechtliche Unternehmensbeteiligung.

Durch diese nimmt der Genussrechtsinhaber an den Gewinnen und Verlusten des Unternehmens gleich einem Gesellschafter teil. Im Unterschied zu diesem, steht ihm jedoch kein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung zu. Im Falle einer Insolvenz wird der Genussrechtsinhaber nachrangig befriedigt und trägt daher ein hohes Verlustrisiko. Im Ausgleich hierzu gewähren Genussrechte regelmäßig eine hohe Verzinsung.

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