Flächennutzungsplan
Ein Flächennutzungsplan (FNP) sozusagen ein vorbereitender Bebauungsplan, der als Grundlage für weitere Planungen hinsichtlich der Flächennutzung dient. In ihm werden die tatsächlichen und beabsichtigten Bodennutzungsarten in einer Gemeinde dargestellt.
Neben Bauflächen und Baugebieten werden auch Verkehrsflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Grünflächen, sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen dargestellt. Jedem Flächennutzungsplan muss eine Begründung beigelegt sein. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Behörde genehmigt werden (i.d.R. Landratsamt). Bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen sind Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Plan in Kraft. Rechtsgrundlage sind die Paragraphen fünf bis sieben des Baugesetzbuches (BauGB).