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Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung schreibt für Neubauten einen maximal zulässigen Energieverbrauch fest.
Der Wert ist u. a. von Größe und Bauform des Gebäudes abhängig. Für bestehende Gebäude gibt die Verordnung Vorgaben zur Mindestdämmstärke. Wenn ein Bauteil erneuert oder gedämmt wird, muss ein bestimmter U-Wert unterschritten werden. Die EnEV ist am 01.02.2002 in Kraft getreten und hat die bisherige Wärmeschutzverordnung (WSV) sowie die Heizungsanlagen-Verordnung (HeizAnlV) abgelöst. Sie wurde seither mehrfach überarbeitet, u. a. durch neue EU-Richtlinien. Die EnEV ist Grundlage für den Energieausweis.