Energieausweis
Der Energieausweis ist seit dem 1. Januar 2009 für Wohngebäude Pflicht. Seit dem 1. Juli 2009 müssen auch öffentliche Gebäude ab einer Fläche von 1000 m² (meist Schulen, Hochschule, Krankenhäuser, etc.) einen Energieausweis vorweisen.
Der Energieausweis gibt einen Überblick über die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei wird der Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung berücksichtigt. Bei Nichtwohngebäuden zusätzlich noch der Energiebedarf für Beleuchtung und Kühlung. Bestandteil ist eine Farbskala von grün (geringer Verbrauch) bis rot (hoher Verbrauch). Es gehören auch Modernisierungsempfehlungen dazu. Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Rechtliche Grundlage ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).