Stadt Ehingen

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Endschaftsklausel in Konzessionsverträgen

Hierbei handelt es sich um Vertragsbestandteile, die die Übertragung des Eigentums an den Verteilungsanlagen nach Konzessionsvertragsende auf die Kommune festlegen. 

In der Vergangenheit wurden teilweise Bedenken gegen solche Klauseln vorgebracht. Der BGH (Urteile vom 29.09.2009 AZ: EnZR 14/08 und EnZR 15/08) hat jedoch 2009 entschieden, dass auch das geänderte EnWG der Gültigkeit solcher Klauseln nicht entgegensteht. Ihre besondere Wichtigkeit für die Kommune ergibt sich aus der sonst möglicherweise eintretenden Rechtsunsicherheit (vgl. Endschaftsbestimmungen)

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