Stadt Ehingen

Seitenbereiche

Logo
Navigation

Seiteninhalt

Endschaftsbestimmungen

Regelungen in einem Konzessionsvertrag, die Bestimmungen für den Fall enthalten, dass der bisherige Energieversorger nach Vertragsende als Konzessionär ausscheidet und ein anderer Energieversorger oder die Gemeinde den Netzbetrieb übernimmt. 

Wesentlicher Bestandteil ist ein Anspruch auf Übertragung des Eigentums am Netz zugunsten der Gemeinde oder des neuen Energieversorgers gegen einen angemessenen Kaufpreis. Ein vertraglicher Anspruch auf Eigentumsübertragung ist aus kommunaler Sicht erforderlich, da die in § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthaltene Endschaftsbestimmung lediglich von einer „Überlassung“ des Netzes an den neuen Energieversorger spricht. Ob darin ein Anspruch auf Eigentumsübertragung enthalten ist, ist umstritten und bislang höchstrichterlich nicht geklärt, so dass ohne vertragliche Regelung Rechtsunsicherheit droht.

Weitere Informationen