EEG – Vergütungssätze
Das EEG regelt die Vergütung einer Kilowattstunde Strom aus regenerativen Quellen. Es unterscheidet dabei zwischen den verschiedenen Quellen, wie Windkraft, Photovoltaik, Geothermie, Biomasse, sowie Gruben-, Deponie-, und Klärgas.
Des Weiteren wird noch der Standort der Energiewandlungsanlage betrachtet (an Land, auf dem Meer, PV auf Häusern, oder auf Freiflächen). Zusätzlich zu der Grundvergütung gibt es verschiedene Boni, wenn innovative Techniken eingesetzt werden, entstehende Wärme genutzt wird, oder die Anlagen zur Netzstabilität beitragen. Die Vergütungssätze werden, mit Ausnahme der kleinen Wasserkraft, jedes Jahr verringert, wobei die Degression je nach Energiequelle, Standort und Anlagengröße unterschiedlich hoch ausfällt. Durch die Degression wird die Vergütung an die Marktentwicklung angepasst.