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Degression

Degression bezeichnet die in § 20 des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehene Absenkung der Mindestvergütung und Boni für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in das Stromnetz, je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Energieerzeugungsanlage.

Die Vergütungssätze im EEG sind auf eine Inbetriebnahme vor einem bestimmten Zeitpunkt bezogen. Bei einer Inbetriebnahme in den Folgemonaten-/jahren regelt die Degression, um wie viel Prozent sich die Vergütung im Vergleich zu einer Inbetriebnahme vor diesem Termin verringert. Die Vergütung sinkt monatlich/jährlich und je nach Energieträger unterschiedlich stark. Durch die Degression wird die Mindestvergütung angepasst, die nach dem EEG im Zeitablauf durch technischen Fortschritt und Massenproduktion sinkenden Investitionskosten pro Kilowatt Anlagenleistung angenommen werden.

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