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Bundesnaturschutzgesetz

Bundesnorm deren Aufgabe die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes ist. Regelt unter anderem die Grundlagen für die Ausweisung von Naturschutzgebieten. Der Bundesgesetzgeber betont in § 1 III Nr. 4 BNatSchG die besonderen Bedeutung der erneuerbaren Energien für die nachhaltige Energieversorgung der Bundesrepublik.

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