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Bohrvertrag

Ein Bohrvertrag regelt die Bezahlung der erbrachten Leistung. Er beruht entweder auf dem Preis pro Bohrmeter (Leistungsvertrag) oder einem Preis pro Bohrtag (Tagesratenvertrag). Der Leistungsvertrag hat den Vorteil für Gemeinden, dass die Abrechnung einfach ist, aber durch Sicherheitszuschläge der Gesamtpreis der Bohrung hoch sein wird.

Demgegenüber kann beim Tagesratenvertrag, wenn keine Komplikationen auftreten, die zu Verzögerungen führen, ein deutlich geringerer Gesamtpreis resultieren. Treten jedoch erhebliche Probleme auf, müssen beim Tagesratenvertrag auch die Ausfallzeiten bezahlt werden, an welchen nicht gebohrt wurde. Im Allgemeinen schließt man mit der Bohrfirma einen GU-Vertrag ab (General-Unternehmer-Vertrag), da nicht nur die Bohrung selbst sondern weitere Maßnahmen von anderen Spezialfirmen (z.B. für geophysikalische Bohrlochmessungen, Stimulation, Pumptests) durchgeführt werden müssen, die zur erfolgreichen Durchführung und Nachweis des Erfolgs notwendig sind. In diesem Fall erfolgen die Vertragsverhandlungen nur mit dem GU, der die weiteren Spezialfirmen den Erfordernissen entsprechend einbindet. Weltweit hat sich bewährt, dass ein Unternehmen mit der Umsetzung des Projekts betraut wird, welche aus einem konsortialen Zusammenschluss von mehreren Spezialfirmen besteht (so genanntes Partnerschaftsmodell) und nicht nur die Erschließung der Ressource, sondern auch die davor durchzuführende Erkundung und den im Anschluss benötigten Bau der Anlage d.h. sämtliche Abschnitte der Wertschöpfungskette abdeckt. Dieses erfolgreiche Modell konnte sich in Deutschland bislang noch nicht durchsetzen.

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