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Biomasseverordnung
Die Biomasseverordnung regelt für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) welche Stoffe (tierisch, organisch) als Biomasse gelten. Zudem ist geregelt mit welchen Verfahren sie für die Stromerzeugung genutzt werden müssen, um nach dem EEG vergütet zu werden, und welche Umweltanforderungen zu beachten und einzuhalten sind.