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Betreibergesellschaft

In einer Betreibergesellschaft schließen sich Nutzer und Hersteller/ Betreiber zusammen.

Es geht in der Regel um ein definiertes Objekt, wie z. B. einer Freifeld-PV-Anlage, einem Heizkraftwerk oder anderen kommunalen Einrichtung. Eine Betreibergesellschaft kann die Ausarbeitung von Verträgen, Finanzierung, Planung und Bau, sowie den späteren technischen und kaufmännischen Betrieb der Anlagen zur Energiebereitstellung und Verteilung übernehmen. Als Gesellschaftsform kommen hierbei Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Frage, das heißt die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlage, nicht aber mit ihrem Privatvermögen (z. B. GmbH & Co. KG).

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