Stadt Ehingen

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Bergrecht

Das Bundesberggesetz beruht auf dem Prinzip der Bergfreiheit. Früher übte der König oder Landesherr ein Hoheitsrecht über bestimmte Erze und Salze aus (Bergregal) und gestattete anderen Personen deren Abbau, gegen eine Abgabe(Bergzehnt, Berggefälle). Heute liegt das Bergwerkseigentum beim Staat, und nicht beim Grundeigentümer. Der Staat behält sich das Recht der Ausbeutung von Lagerstätten vor (bergfreie Bodenschätze) und der Grundeigentümer hat Anspruch auf Entschädigung. Auch die Geothermie gilt als bergfrei.

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