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Bergbehörde
Diese führt die Bergaufsicht aus und überwacht die Einhaltung des Bergrechts (Bundesberggesetz, Bergverordnungen, Betriebspläne). Die Bergbehörde erteilt Bergbauberechtigungen (z.B. Bewilligungen) und lässt Betriebspläne zu. In Baden-Württemberg ist das frühere Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau durch eine Verwaltungsreform in das Regierungspräsidium Freiburg eingegliedert worden. Sie ist die zentrale Bergbehörde für ganz Baden-Württemberg.