Stadt Ehingen

Seitenbereiche

Logo
Navigation

Seiteninhalt

Pressemeldungen

Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Unter Maßgabe der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele und Klimaschutzmaßnahmen sollen auch die Treibhausgasemissionen aller Sektoren in Baden-Württemberg deutlich reduziert werden. So soll laut dem von der Landesregierung veröffentlichten Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (kurz: KSG BW) die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 um mindestens 42 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 90 Prozent zu den Gesamtemissionen von 1990 gesenkt werden.
 
Parallel soll auch eine nachhaltige Energieversorgung angestrebt werden. Im KSG BW, welches den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik im Ländle bildet, sind dafür klare Zielvorgaben deklariert. Darüber hinaus werden im integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (kurz: IEKK) aus 2014 konkrete Handlungsempfehlungen und entsprechende Umsetzungswerkzeuge genannt.
 
Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, ist ein engagierter Klimaschutz notwendig. Den Rahmen hierzu bildet das Klimaschutzgesetz. Die unvermeidbaren Auswirkungen des Klimawandels können mit den richtigen Maßnahmen begrenzt werden. Viele dieser Maßnahmen hat die Stadt Ehingen bereits ergriffen. Bereits im November 2020 wurde an dieser Stelle das kommunale Energiemanagement vorgestellt. Ein weiterer wichtiger Punkt im KSG BW ist die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen.
 
Photovoltaikanlagen in Ehingen
Nicht nur für Kommunen, sondern verpflichtend für jeden, gilt, dass bei einem Neubau eines Nichtwohngebäudes eine Photovoltaikanlage zur Stromgenerierung auf geeigneter Dachfläche installiert werden muss, sofern der Baugenehmigungsantrag ab dem 1. Januar 2022 bei der unteren Baurechtbehörde eingeht. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Gebäude, bei denen der Wohnanteil fünf Prozent der Geschossfläche überschreitet. Der Nachweis zur Erfüllung der Pflicht ist ebenfalls der unteren Baurechtbehörde schriftlich vorzulegen. Sollte der Dachaufbau die nötigen baulichen Voraussetzungen nicht erfüllen, kann eine Photovoltaikfläche ersatzweise auch auf anderen Außenflächen des entsprechenden Gebäudes oder in unmittelbarer, räumlicher Umgebung zum Gebäude installiert werden. Als weitere Alternative kann zur Erfüllung der Pflicht eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installiert werden. Auch kann eine geeignete Fläche an Dritte verpachtet werden, welche zur Erfüllung der Pflicht führt. Sollte eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Dachbegrünung bestehen, sollte auch hier bestmöglich geprüft werden, eine entsprechende Installation zu kombinieren. Von der Pflicht kann nur dann auf Antrag befreit werden, wenn die Ausführung nur mit einem unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand erfüllbar wäre.
 
Als Nachhaltige Stadt leistet Ehingen seit vielen Jahren einen wertvollen Beitrag zum Ausbau und der Nutzung einer klima- und umweltfreundlichen Energieversorgung. Mit der Installation von 19 Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften konnte die Stadt im Jahr 2020 über 764 000 kWh Strom produzieren, der neben der Nutzung zum Eigenverbrauch auch als Ökostrom ins öffentliche Netz einspeist wurde.

Auf dem Kinderhaus
Auf dem Kinderhaus "Rosengarten" ist eine Photovoltaikanlage installiert, ebenso auf 18 weiteren kommunalen Liegenschaften.

Weitere Informationen

Pionierarbeit für Mensch und Umwelt

Stadtverwaltung, OEW, Hochschule Biberach, Ehinger Energie, Erdgas Südwest und EnBW machen Ehingen zur „Nachhaltigen Stadt". Dazu muss die Energieversorgung effizient, umweltfreundlich und dezentral sein. Know-how kommt von der EnBW, Erdgas Südwest und der Ehinger Energie. Die Hochschule Biberach begleitet das Pilotprojekt wissenschaftlich.